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RG, 17.10.1930 - I 317/30 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Unter welchen Voraussetzungen können einzelne Personen wegen Gefährdung der Wahrheitsermittelung aus dem Verhandlungsraum entfernt werden?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 64, 385
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 04.12.2007 - 5 StR 404/07
Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgrenzung von Täterschaft und …
a) Zwar trägt die Revision vor, dass das Landgericht mit der folgenden Anordnung des Vorsitzenden anstatt durch Gerichtsbeschluss, wie es § 174 Abs. 1 Satz 2 GVG vorsieht, die Öffentlichkeit ungesetzlich beschränkt hat: "Im Einverständnis mit dem Angeklagten und dem Verteidiger wird auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Öffentlichkeit ausgeschlossen, da anderenfalls eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit eintreten kann." Diese - im Übrigen mit dem Wortlaut der in § 172 GVG genannten Ausschließungsgründe nicht vollständig übereinstimmende - Anordnung begründet nach tradiertem Verständnis (vgl. RGSt 64, 385, 388 m.w.N.) den geltend gemachten absoluten Revisionsgrund (BGH NStZ 1999, 371 (4 StR 585/98)), und zwar sogar bei eigener Antragstellung des Angeklagten auf Ausschluss der Öffentlichkeit (…vgl. Meyer-Goßner, StPO 50. Aufl. § 338 Rdn. 46 m.w.N.), daher auch hier, bei erklärtem Einverständnis des Angeklagten. - BGH, 10.04.1962 - 1 StR 22/62
Grenzen der Sitzungspolizei
Der Senat hat zwar in BGHSt 3, 386 [388] - insoweit in, Abweichung von RGSt 64, 385 ff. - dahin entschieden, daß in den §§ 170 bis 174, 175 und 177 GVG die Gründe, aus denen einzelnen Personen in der Hauptverhandlung die Anwesenheit untersagt werden dürfe, nicht vollständig aufgeführt seien. - BGH, 13.04.1972 - 4 StR 71/72
Verurteilung wegen versuchten Totschlags - Ausschluss der Öffentlichkeit einer …
Dagegen wird in RGSt 64, 385, 387 ausdrücklich betont, daß Zwangsmaßnahmen gegen Verfahrensbeteiligte und Zuhörer allein durch einen Beschluß des Gerichts getroffen werden könnten. - BGH, 02.04.1970 - 4 StR 549/69
Anforderungen an die Wahrung der Öffentlichkeit des Verfahrens